Leuchtend gelbe Raps- oder Sonnenblumenfelder sind für manche die perfekte Kulisse für ein Fotoshooting. Aber Achtung, denn das kann im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe enden.
Denn: Auch wenn blühende Felder schön aussehen – die Pflanzen auf Feldern sind zuallererst Nutzpflanzen und werden unter anderem als Lebensmittel und für deren Herstellung gebraucht
Zwar gilt in Deutschland das allgemeine Betretungsrecht nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz. Jedoch dürfen einige Flächen nur auf Wegen betreten werden, und zwar:
-Naturschutzgebiete
-Weinberge
-Obstplantagen
-Felder, Wiesen, Weiden während der Bewirtschaftung (Aussaat bis Ernte)
Wer sich nicht daran hält, kann ggf. Pflanzen und damit einen Teil der Ernte zerstören. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, für die der betroffene Landwirt dann auch Schadenersatz verlangen kann.
Beim nächsten Fotoshooting sollte man also am besten eine Kulisse wählen, bei der keine Pflanzen zu Schaden kommen können. Oder man pflanzt selbst Sonnenblumen im eigenen Garten oder auf dem Balkon.
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