Artgerechte Tierhaltung heißt u.a.:
In Deutschland schaffen strenge gesetzliche Vorgaben die Grundlage für eine artgerechte Tierhaltung. Darüber hinaus gibt es für alle Nutztierarten Haltungsverordnungen, die je nach Art und Gewicht der Tiere den Platzbedarf, die Bodenbeschaffenheit und weitere Ansprüche an Stallklima, Fütterung und Pflege genau regeln. So ist z.B. für Schweine das Aufhängen von Spielzeug gesetzlich vorgeschrieben.
Der Tierschutz in Deutschland befindet sich im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau, wird ständig intensiv kontrolliert und übertrifft schon heute in vielen Bereichen die Standards der EU.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Kauf von Lebensmitteln ein zunehmendes Bedürfnis nach Nachhaltigkeit und Tierwohl. Das zeigte der Report „Nachhaltiger Konsum 2021“ des Statistischen Bundesamts. Demnach schätzten 55 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher Tierwohl als besonders wichtigen Aspekt des nachhaltigen Konsums ein. Der Begriff Tierwohl ist jedoch kein gesetzlich geschützter Begriff und lässt sich nur schwer definieren.
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft nennt drei wesentliche Punkte, die für das Tierwohl entscheidend sind: Die Tiergesundheit, die Möglichkeit für die Tiere, ihren natürlichen Verhaltensweisen nachzugehen und ihr Wohlbefinden. Dabei sollen die Tiere frei von Hunger und Durst, haltungsbedingten Beschwerden, Schmerzen, Verletzungen, Krankheiten, Angst und Stress sein sowie die Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensmuster haben.
Im Jahr 2015 startete die Initiative Tierwohl (ITW) als Förderprogramm. Die Initiative ist ein branchenübergreifendes Bündnis aus Lebensmittelhandel, Gastronomie, Landwirtschaft und Schlachtbetrieben. Sie verfolgen das Ziel, konventionelle Landwirtschaft schrittweise zu verbessern und ein klares Zeichen für mehr Tierwohl zu setzen, indem sie Landwirte finanziell dabei unterstützen, über die gesetzlichen Standards hinausgehende Maßnahmen zum Wohl ihrer Nutztiere umzusetzen. Durch ein größeres Platzangebot pro Tier, mehr Beschäftigungsmaterialien oder den Umbau von Ställen entstehen hohe Kosten seitens der Tierhalter. Mit einem finanziellen Ausgleich soll der Aufwand der Landwirte für die Umsetzung der Kriterien für mehr Tierwohl kompensiert werden. Außerdem muss jeder teilnehmende Landwirt der ITW gewisse Grundanforderungen umsetzen, die regelmäßig kontrolliert werden. Das Produktsiegel der ITW kennzeichnet ausschließlich Produkte, die von Tieren aus teilnehmenden Betrieben der Initiative Tierwohl stammen. Ca. 6.500 Betriebe aus Schweine- und Geflügelhaltung nehmen aktuell an dem Programm teil.
Um den Konsumenten zu helfen, die Bedingungen der Aufzucht und der Haltung der Tiere zu beurteilen, hat die ITW darüber hinaus das Siegel „Haltungsform“ mit vier verschiedenen Stufen ins Leben gerufen.
Die vier Haltungsformen unterscheiden sich hauptsächlich in der Art der Haltung. Während die Schweine in Stufe 1 und 2 ausschließlich im Stall gehalten werden, haben die Tiere in Haltungsform 3 Außenklimareize, bspw. in Form einer Offenstallfront und in Stufe 4 die Möglichkeit sich auch draußen aufzuhalten.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Mindestfläche, die einem Schwein im Stall zur Verfügung steht. Angefangen bei 0,75 qm pro Tier in Haltungsform 1, steigert sich die Mindestfläche von Stufe 2 (0,825 qm) über Stufe 3 (1,05 qm) bis hin zu Stufe 4 mit 1,5 qm pro Schwein.
Darüber hinaus erhalten die Tiere, die in Haltungsform 4 gehalten werden Stroh als Beschäftigungsmaterial. In Stufe 1 dienen den Schweinen im Vergleich bewegliche Ketten als „Spielzeug“. Zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial aus natürlichen Materialien wie z.B. Holz, Sisal oder Naturkautschuk gibt es in Haltungsform 2 und zusätzlich Stroh oder vergleichbare Substrate in Stufe 3.
Bereits
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aus ganz Deutschland